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DIE RIESTER RENTE

Freie Versicherungsberatung aus Jena

Die Riester-Rente ist wie die Rürup-Rente und die betriebliche Altersvorsorge eine Möglichkeit der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Eingeführt wurde die Riester-Rente 2002, um die gesetzliche Rente zu ergänzen, da zu diesem Zeitpunkt immer deutlicher wurde, dass die gesetzliche Rente für viele nicht mehr ausreichen würde – auch angesichts der allgemeinen Absenkung des Rentenniveaus. Mit der Riester-Rente, die nach dem damaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester benannt ist, wurde politisch ein Instrument geschaffen, das unter anderem mit staatlichen Zulagen und Steuererleichterungen wirbt. Als freier Versicherungsmakler aus Jena erklären wir Ihnen im Folgenden, was Sie über die Riester-Rente wissen sollten.

Welche Formen der Riester-Rente gibt es?

Das umgangssprachliche „Riestern“ ist auf unterschiedliche Weise möglich: 

Klassische Riester-Rente

Die klassische Riester-Rente ist so was wie die Nummer sicher. Mit Vertragsschluss einer Riester-Rente ist bekannt, wie hoch die garantierte Rente ausfällt, da der Versicherer das Geld der Versicherten in sichere Anlagen mit relativ niedriger Rendite investiert. Daher sind in der aktuell andauernden Niedrigzinsphase auch kaum Zinsgewinne und höhere Renten zu erwarten.

Fondsgebundene Riester-Rente

Bei der fondsgebundene Riester-Rente werden zwar nur die eingezahlten Sparbeiträge als Rückzahlung garantiert, was aber Möglichkeiten für die Anbieter (Investmentfonds) eröffnet, in der Anlagestrategie freier und etwas risikoreicher zu agieren. Nach vorher festgelegten Bedingungen (Anlagegrundsätzen) wird das Kapital zum Beispiel in Aktien, festverzinsliche Wertpapiere oder in Immobilien investiert. Hierbei gilt immer der Grundsatz der Risikomischung, welcher besagt, dass nicht das gesamte Fondsvermögen in nur eine Aktie oder Anleihe investiert werden darf, sondern durch Streuung das Anlagerisiko reduziert wird. Die Anleger können mit ein wenig Mut zum Risiko, also die Höhe der Rente durch eine passende Fondsauswahl deutlich steigern. Schließlich entscheidet aber der Aktienmarkt, in welcher Höhe die Rente ausfällt.

Riester-Fondssparplan

Der Riester-Fondssparplan bietet einerseits niedrigere Kosten als beispielsweise bei der fondsgebundenen Riester-Rente. Allerdings gibt es nur sehr wenige Anbieter, weil zum einen die erzielten Gewinne höher besteuert werden und die Versicherten – respektive Anleger – erst ein Depotkonto eröffnen müssen, das wiederum zusätzliche Gebühren verursacht.

Riester Fondssparpläne unterscheiden sich von konventionellen Fondssparplänen nur darin, dass im Gegensatz zum nicht geförderten Fonds sämtliche angesparten Beiträge, also alles, was der Anleger angespart hat, garantiert auch ausgezahlt wird.

Riester-Banksparplan

Diese Variante der Riester-Rente ist vielen Sparern häufig auch als Ratensparvertrag mit Zins und Bonus bekannt. Riester-Banksparpläne sind besonders in der Ansparphase günstig und gelten als sicher – allerdings schwankt die Verzinsung. Es fallen kaum Gebühren an, weil die Anleger stets einen guten Überblick über ihr Guthaben haben. Heutzutage bieten nur noch wenige Banken diese Vorsorgeform an.

Wohn-Riester

Wohneigentum ist nach wie vor eine der beliebtesten Formen fürs Alter vorzusorgen. Mit einem Wohn-Riester können Bausparer selbst genutzte Immobilien finanzieren, die direkt in die Tilgung eines Kredits oder in einen Bausparvertrag fließen.

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Gerne beraten wir Sie als Ihr freier Versicherungsmakler aus Jena auch persönlich zur Riester-Rente. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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Wie funktioniert die Riester-Rente?

Die Riester-Verträge sind eine Form der privaten Altersvorsorge, die durch staatliche Zuschüsse und steuerliche Vorteile gefördert wird. Durch regelmäßige Beitragszahlungen soll langfristig ein Vorsorgekapital für die Rente angespart werden. Um die staatliche Förderung zu erhalten, müssen mindestens 60 Euro jährlich in den Vertrag der Riester-Rente eingezahlt werden. Die maximale jährliche Sparsumme beträgt 2.100 Euro, Zulagen bereits eingerechnet. Neben der staatlichen Zulage (Grundzulage und Kinderzulage) können Riester-Sparer zudem eine über die Zulagen hinausgehende Steuerermäßigung erhalten.

Riester-Förderung: Staatliche Zulagen

175

jährliche Grundzulage für förderberechtigte Personen (Stand 2024)

185

jährliche Kinderzulage pro kindergeldberechtigtes Kind, das vor 2008 geboren wurde bzw. 300 Euro jährlich pro kindergeldberechtigtes Kind, das in oder nach 2008 geboren wurde.

Für die volle Förderung der Riester-Rente gelten Bedingungen. So müssen jährlich mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres in den Vertrag der Riester-Rente einbezahlt werden.

Von diesem Betrag werden die staatlichen Zulagen abgezogen – und auch direkt auf die Riester-Rente überwiesen – woraus sich der Beitrag ergibt, den der Sparer selbst zahlt.

Beispielrechnung staatliche Zulagen:

Familie mit zwei Kindern (geb. 2008 und 2010)

  • Einkommen: 50.000 Euro brutto.  
  • Beitrag für die Riester-Rente2.000 Euro pro Jahr % von 50.000 Euro 
  • Staatliche Zulagen: 775 Euro (175 Euro Grundzulage + 2 x 300 Euro Kinderzulage) 

Die Familie zahlt in den Riester-Vertrag: 1.225 Euro jährlich bzw. monatlich 102 Euro. 

Hinweis: Für den Ehepartner kann ein separater Vertrag für die Riester-Rente abgeschlossen werden, der ebenfalls mit 175 Euro gefördert wird. Die Kinderzulage wird dann aber nur für einen Vertrag berücksichtigt.

Eine weitere Zulage für die Riester-Rente ist der Berufseinsteigerbonus. Hier erhalten alle Sparer unter 25 Jahren (das Jahr des Vertragsabschlusses ist hier ausschlaggebend) einmalig 200 Euro.

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Gerne erklären wir Ihnen als Ihr persönlicher Versicherungsmakler noch mal im Detail, wie die Riester-Rente funktioniert. Auch für anderweitige Fragen bezüglich der Riester-Rente stehen Ihnen unsere Versicherungsexperten in Jena zur Verfügung. Vereinbaren Sie dafür einfach einen Termin bei uns.

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Welche Kosten fallen bei der Riester-Rente an?

Die Riester-Rente ist ein Vertragswerk und Finanzprodukt, dessen Betreuung bestimmte Kosten verursacht. Dazu zählen Posten wie Vertriebs-, Abschluss- und Verwaltungskosten. Sind Fonds involviert, fallen zudem Fondsverwaltungskosten an. Die verschiedenen Finanzdienstleister kalkulieren ihre Produkte sehr unterschiedlich, was zu teilweise größeren Preisunterschieden führt. Vor dem Abschluss der staatlich geförderten Zusatzrente ist es daher empfehlenswert, die aufgerufenen Kosten zu prüfen. Denn: Höhere Gebühren schmälern die Rendite. Auch wenn die Anbieter Informationsblätter zur Verfügung stellen und diese seit 2017 vom Bundeszentralamt für Steuern auch gesammelt von allen Versicherungsgesellschaften zur Verfügung gestellt werden, ist ein umfassender Vergleich ohne professionelle Beratung durch Versicherungsexperten schwer möglich.

Riester-Förderung: Die Steuerersparnis

Zusätzlich zu den Zulagen können Riester-Sparer ihre Beiträge plus Zulagen in der Anlage AV ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Und zwar bis zu einer Höhe von 2.100 Euro im Jahr. Sofern dieser Steuervorteil die Höhe der zustehenden Zulagen übersteigt (Günstigerprüfung), wird die Differenz vom Finanzamt erstattet bzw. mit etwaigen Steuerschulden verrechnet. In aller Regel profitieren hiervon vor allem Singles ohne Kinder, weil bei Familien mit vielen Kindern die Riester-Förderung über die Zulage bereits deutlich höher ausfällt.

Wann wird die Riester-Rente ausgezahlt?

Die Riester-Rente wird mit dem (gesetzlichen) Renteneintritt lebenslang und monatlich ausgezahlt, frühestens ab 62 Jahren. Bei Verträgen ab 2012 ist festgelegt, dass dies nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres möglich ist. Bei allen Riester-Produkten können zu Beginn der Rentenphase – ohne negative Folgen für die Förderung befürchten zu müssen – einmalig 30 Prozent des Kapitals entnommen werden.

Sie haben Fragen?

Unsere Versicherungsexperten von exorior Makler in Jena stehen Ihnen bei Fragen bezüglich der Riester-Rente jeder Zeit zur Verfügung. 

Wer hat Anspruch auf die Zulagen der Riester-Rente?

Bei den Ansprüchen der Riester-Rente wird unterschieden in den Personenkreis mit unmittelbarem und mit mittelbarem Anspruch.

Ein direkter Anspruch auf die Riester-Rente besteht bei: 

  • Gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer/innen 
  • Beamt/innen 
  • Beschäftigten im öffentlichen Dienst (VBL) 
  • Berufs- und Zeitsoldat/innen 
  • Auszubildenden 
  • Nicht Erwerbstätigen während der dreijährigen Kindererziehungszeit 
  • Pflichtversicherten Selbstständigen (wie Hebammen, Pflegepersonen, Kurierfahrern)
  • Sozialversicherten geringfügig Beschäftigten
  • Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr absolvieren
  • Bezieher/innen von Arbeitslosengeld I und II, Krankengeld
  • Behinderten Personen, die zur Erwerbstauglichkeit befähigt werden sollen
  • KSK-versicherten Künstler/innen und Publizist/innen

Mittelbar Förderberechtigte werden mit Zulagen gefördert, wenn sie einen eigenen Riester-Vertrag abschließen und ihr unmittelbar förderberechtigter Partner einen eigenen Riestervertrag abschließt.  

Ein indirekter Anspruch auf die Riester-Förderung gilt demnach für: 

  • Selbstständige ohne Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung 
  • Selbstständige in berufsständischen Versorgungseinrichtungen „Kammerberufe“ (z. B. Ärzt/innen, Apotheker/innen, Tierärzt/innen, Rechtsanwält/innen, Architekt/innen) 
  • Geringfügig beschäftigte „Minijobber“, die keine Sozialversicherungsbeiträge leisten 
  • Rentner/innen wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit 
  • Studierende, die nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigt sind 

Welche Vorteile und Nachteile hat die Riester-Rente?

Vorteile der Riester-Rente

  • Hohe Förderung durch staatliche Zulagen: je nach Einkommen, Kinderanzahl und Familienstand zwischen 25 Prozent und 90 Prozent
  • Stabile, lebenslange Rente
  • Schutz vor Insolvenz und Pfändung
  • Beitragsgarantie (Sparer erhalten mindestens ihre Spareinlage)
  • Freibetrag: mindestens 100 Euro werden nicht auf die ggf. Grundsicherung im Alter angerechnet 

Nachteile der Riester-Rente

  • u. U. hohe Kosten (Vertrieb, Abschluss, Verwaltung) – mit einer Versicherungsberatung werden Kosten transparent und lassen sich genau kalkulieren
  • Begrenzte Vererbbarkeit – u. U. an Ehepartner oder Kinder
  • Volle Versteuerung der Riester-Rente (bis auf Freibetrag für Sozialhilfeempfänger/innen)
  • Bei Kündigung müssen Zulagen und Steuererleichterungen zurückgezahlt werden
  • Rentenbetrag (gesamt) von „unwägbarer Lebenserwartung“ abhängig

Für wen ist die Riester-Rente als Altersvorsorge sinnvoll?

Aufgrund der personenbezogenen Förderung ist die Riester-Rente offensichtlich für Geringverdiener mit und ohne Kindern besonders interessant und sinnvoll. Hier sprechen die Statistiken für sich: Etwa 40 Prozent der geförderten Riester-Sparer verdienen weniger als 20.000 Euro pro Jahr. Unter 30.000 Euro verdienen 60 Prozent der Riester-Sparer.

Für Familien mit Kindern lohnen sich vor allem die Zulagen, die unabhängig vom Einkommen gezahlt werden. Geringverdiener ohne Kinder profitieren vom geringen Mindesteigenbeitrag und der Zulage in Höhe von 175,00 Euro, die es ja auf jeden Fall gibt. Vorausgesetzt, die geringfügige Beschäftigung ist temporär, da andernfalls auch die gesetzliche Rente später so gering ausfällt, dass sie unterhalb der Grundsicherung liegt. Für gute verdienende Singles macht sich vor allem der Abzug der Sonderausgaben finanziell bemerkbar.

Fazit: Die Riester-Rente eignet sich grundsätzlich für alle: Während Gutverdiener vom Steuervorteil profitieren, freuen sich kinderreiche Familien oder Alleinerziehende über die Kinderzulagen. Geringverdiener können schon bei der Einzahlung von 60 Euro im Jahr (= Minimum) mit den personenbezogenen Zulagen einen Spareffekt spüren. Für eine gute Rendite empfiehlt es sich, jedes Jahr die maximal geförderte Summe (Mindesteigenbeitrag, derzeit 2.100 Euro) in den Riester-Vertrag einzuzahlen. 

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Als Versicherungsmakler in Jena finden wir Ihre optimale Versicherungslösung. Wir prüfen, inwiefern die Riester-Rente auf Sie und Ihre Bedürfnisse passt und klären eventuelle Fragen.

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Wann sollte ich eine Riester-Rente abschließen?

Der Abschluss einer Riester-Rente lohnt sich vor allem für Jüngere, um von den jährlichen Zulagen zu profitieren. Eine vierköpfige Familie kann über einen Zeitraum von 35 Jahren etwa 25.000 Euro erwarten. Wer seinen Riester-Renten-Vertrag noch vor dem 25. Geburtstag abschließt, bekommt außerdem eine einmalige Zulage von 200 Euro vom Staat. Trotzdem gilt es beim Abschluss der Riester-Rente einiges zu beachten. Als Ihr Versicherungsmakler in Jena prüfen wir Ihren bisherigen Versicherungsschutz und finden eine auf Sie maßgeschneiderte Versicherungslösung. Vereinbaren Sie dafür einfach einen kostenlosen Beratungstermin im exorior Maklerbüro in Jena.

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