RÜRUP-RENTE ( BASISRENTE)
Ein kurzer Einblick
Die Rürup Rente gibt es bereits seit 2005. Sie ist als private Altersvorsorge ursprünglich vor allem für den Personenkreis der Selbstständigen geschaffen worden. Der eigentliche Name der Rürup Rente lautet „Basisrente“; als Pendant zur gesetzlichen Rentenversicherung, in die nur wenige Selbstständige einzahlen. Ihren Namen verdankt die Rürup-Rente Bert Rürup, einem SPD-Mitglied und früherem Mitglied der Wirtschaftsweisen. Anders als bei der Riester Rente, die in Form von Zulagen und Steuervorteilen staatlich gefördert wird, bietet die Basisrente „nur“ steuerliche Vorteile, welche allerdings um einiges höher ausfallen.
Wie funktioniert die Rürup Rente / Basisrente?
Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente ist die Rürup Rente nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt. Das bedeutet, dass hier nicht eine Generation die nächste unterstützt, sondern alle nur für sich sparen. Im Ruhestand werden die monatlichen Rentenzahlungen finanziert, indem das angesparte Kapital zuzüglich der von den Versicherungsunternehmen erwirtschafteten Überschüsse nach und nach verbraucht wird. Allerdings ist es nicht so, dass die Zahlungen der Rürup-Rente an einem Punkt – also, wenn das angesparte Konto leer ist – aufhören würden. Im Gegenteil: die Rürup Rente wird ein Leben lang gezahlt.
Die Rürup Rente kann entweder klassisch festverzinslich oder fondsgebunden abgeschlossen werden – letztere ist sowohl mit und ohne Garantie erhältlich. Die Beitragszahlungen zur Rürup-Rente können individuell vereinbart und an die eigenen finanziellen Möglichkeiten angepasst werden und monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich erfolgen.
Vertragsvarianten der Rürup-Rente
1. Die einfache Basisrente mit / ohne Hinterbliebenenschutz
Bei dieser Art der Rürup-Rente kann zusätzlich zur lebenslangen Rente ein Zusatz vereinbart werden, der die Hinterbliebenen absichert. Lebenspartner und Kinder erhalten Leistungen beim Tod des Versicherten.
2. Die fondsgebundene Rürup Rente
Hier werden die eingezahlten Beiträge in Aktien- oder Investmentfonds zwar mit einem erhöhtem Verlustrisiko, aber auch mit höheren Renditechancen investiert. Die Höhe der späteren Rente hängt nämlich unter anderem von der Wertentwicklung der Fonds bzw. der Börse ab. Weiterhin Einfluss auf die tatsächliche Rente nimmt der bei Vertragsabschluss vom Versicherer garantierte Faktor, der angibt, wie viel Rente für jeweils 10.000 Euro Kapital gezahlt wird. Final wird die Rentenhöhe jedoch erst ab Rentenbeginn errechnet.
3. Die Rürup-Rente als Sofortrente
Bei dieser Form der Rürup-Rente zahlt der Versicherte einen hohen Einmalbeitrag, aus dem sofort eine monatliche lebenslange Rente ausgezahlt wird. Die gute steuerliche Förderung der Rürup Rente reduziert die aktuelle Steuerbelastung und macht diese „Sofortrente“ so attraktiv.
Wie entsteht der Steuervorteil bei der Rürup-Rente?
Der wohl größte (finanzielle) Vorteil der Rürup Rente ist, dass die Beiträge von der Steuer abgesetzt werden können – und zwar in größerem Umfang als beispielsweise bei der Riester-Rente. So können 90 Prozent der Beiträge als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden bzw. maximal 25.046 Euro jährlich pro Person (Stand 2020). Zum Vergleich: Bei der Riester Rente können maximal 2.100 Euro jährlich (Stand 2020) geltend gemacht werden.
Bei der Rürup-Rente gilt außerdem die nachgelagerte Besteuerung. Heißt nichts anderes, als dass sich an die Steuervorteile in der Ansparphase eine höhere Besteuerung in der eigentlichen Rentenphase anschließt. In der Rentenphase unterliegt die Basisrente denselben steuerlichen Sätzen wie die gesetzliche Rente. Versteuert wird demnach nur das, was über den jeweils gültigen steuerfreien Anteil hinausgeht. Aktuell gilt eine Übergangsregel mit jährlichen Steigerungen, ab 2040 ist die volle Besteuerung erreicht. 2020 betrug der steuerpflichtige Anteil noch 80 Prozent. Da der Steuersatz im Arbeitsleben wohl um einiges höher sein wird als der Steuersatz in der Rente, sollte der steuerliche Vorteil überwiegen.
Durchaus interessant ist auch, dass der Beitrag flexibel geändert werden kann und Einmalzahlungen möglich sind, um den jährlichen steuerlichen Förderrahmen voll auszunutzen und die eigene Steuerlast zu verringern. Auch Sondereinkünfte lassen sich auf diese Weise gezielt zur Erhöhung der Altersrente einsetzen.
Welche Kosten fallen bei einem Rürup-Vertrag an?
Bei den Anbietern von privaten Basisrenten wird meist kein Mindestbetrag vorgegeben – dieser ist auch nicht von gesetzlicher Seite vorgesehen, um den Steuervorteil nutzen zu können. So können grundsätzlich erst mal alle anhand ihrer finanziellen Möglichkeiten bzw. der gewünschten monatlichen Höhe ihrer (Zusatz)Rente den Betrag frei wählen. Zu beachten ist hierbei auch, dass den Versicherer Kosten in Form von Abschluss-, Verwaltungs- und Vertragsgebühren entstehen, die in Rechnung gestellt werden. Hier gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Unternehmen. Um möglichst viel am Ende aus den eingezahlten Beiträgen zu erhalten, lohnt sich also ein Vergleich – bzw. die Beratung von kompetenter Stelle durch unabhängige Experten im Bereich der privaten Altersvorsorge.
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Wer darf eine Rürup Rente / Basisrente abschließen?
Die Rürup Rente bzw. Basisrente ist im Prinzip offen für alle. Angestellte können mit der Basisrente ihre gesetzliche Rente aufstocken, Selbstständige überhaupt eine Altersvorsorge treffen. Auch Beamte können eine Basisrente abschließen. Ursprünglich als Altersvorsorge für Selbstständige vorgesehen, ist die Basisrente angesichts des weiter sinkenden Rentenniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung (aktuelles Rentenniveau bei 48,2 Prozent) und der großen Steuervorteile auch darüber hinaus eine gute Alternative für viele.
Wer sollte die Basisrente (Rürup-Rente) abschließen?
Für das Alter auf irgendeine Art vorzusorgen ist nicht nur verantwortungsbewusst, sondern essenziell für alle. Bereits jetzt sind viele Rentner auf die Grundsicherung angewiesen, weil die Rente nicht ausreicht. Vorsorgen hilft. Warum nicht mit einer Basisrente.
Die Rürup-Rente für Selbstständige und Freiberufler
Selbstständige und Freiberufler, vor allem die, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, erhalten mit der Rürup-Rente eine gute Möglichkeit, Geld anzusparen und durch Steuervorteile nochmals zu profitieren – nach den individuellen Möglichkeiten. Mit dieser kapitalgedeckten Anlageform geht man auch dem ungewissem Umlage-System der gesetzlichen Rentenversicherung aus dem Wege, das vom demografischen Wandel abhängig ist und niemand sicher sein kann, ob tatsächlich und zumindest alles, was eingezahlt wurde, auch „hinten“ wieder rauskommt.
Viele Selbstständige unterschätzen bisher auch, wie viel sie monatlich eigentlich zur Seite legen müssten, um ihren Lebensstandard im Alter halten zu können. Dieses „Zwangssparen“ ist eine willkommene Unterstützung. Zwang deshalb, weil aus Rürup-Verträgen kein Geld entnommen werden kann, wenn man mal „schwach“ wird. Auch eine „Kündigung“ ist nicht vorgesehen, weil die bisher geleisteten Zahlungen auf dem Konto bleiben und dann mit Renteneintritt in der erreichten Höhe inklusive weiterlaufender Verzinsung als (reduzierte) Rente ausgezahlt werden. Dafür wird die Basisrente beitragsfrei gestellt. Ein Anspruch auf Rückkaufswert bei Kündigung besteht also nicht. Dies folgt dem ursprünglichen Gedanken für Selbstständige, eine Alternative zur gesetzlichen Rente zu schaffen.
Die Rürup-Rente für Angestellte
Angestellte, besonders diejenigen mit gutem Verdienst, können mit der Rürup-Rente von der hohen steuerlichen Absetzbarkeit profitieren und ihre gesetzliche Rente spürbar aufstocken – vor allem, wenn man sich für die renditestarke, fondsgebundene Basisrente entscheidet. Da ihr zu versteuerndes Einkommen im Alter deutlich niedriger ausfallen wird, sollte es sich steuerlich lohnen.
Die Rürup-Rente für Ältere
Für Ältere, die wenige Jahre vor Renteneintritt noch ein hohes Einkommen mit größerer Steuerlast haben, kann die Sofortrente attraktiv sein. Hier besteht die Möglichkeit, steuerbegünstigt ein lebenslanges Einkommen aus vorhandenem Kapital zu erzielen.
Übrigens: Die Basisrente ist pfändungssicher und wird auch beim Bezug von ALG II nicht angetastet. Die eingezahlten Beiträge sind also bei Arbeitslosigkeit geschützt.
Rentenversicherungspflicht für Selbstständige in 2021?
Laut Koalitionsvertrag und jüngsten Äußerungen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil soll bald, vielleicht noch in 2021, eine allgemeine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige eingeführt werden. Der Hintergrund: Aktuell besteht für Selbstständige und Freiberufler keine Rentenversicherungspflicht, tatsächlich zahlen nur verhältnismäßig wenige freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung ein und sorgen auch nicht anderweitig privat vor.
Ist die Rürup-Rente für die Altersvorsorge sinnvoll?
Eine Altersvorsorge, ob gesetzlich, gesetzlich-gefördert oder privat, ist in jedem Falle und uneingeschränkt für alle empfehlenswert – außer natürlich, jemand besitzt ein genügend großes finanzielles Polster für das Leben im Alter. Ob die Rürup-Rente die optimale Vorsorge für den Einzelnen bietet oder Riester-Rente, private Rentenversicherung, eine Kombination noch besser passen, muss individuell festgestellt werden – am besten von Experten der Versicherungsbranche. Mit deren Hilfe können Vor- und Nachteile abgewogen, Varianten kalkuliert und die richtige Vorsorgestrategie gefunden werden.
Grundsätzlich „kann“ die Rürup-Rente viel:
- die Rürup-Rente garantiert eine lebenslange, garantierte Rente, da kapitalgedeckt und nicht umlagefinanziert wie die gesetzliche Rentenversicherung
- große Steuerersparnisse bereits zu Erwerbszeiten
- Hinterbliebenenschutz
- die Rürup-Rente ist geschützt vor Insolvenz und ALG II
- flexible Beiträge und Sonderzahlungen möglich, je nach finanzieller Lage
- flexibler Rentenbeginn ab 62 Jahre
Wann wird die Rürup-Rente ausgezahlt?
Auch hier zeigt sich, dass die Rürup Rente ein flexibles und leistungsfähiges Finanzprodukt ist. Denn die Versicherten können weitgehend selbst entscheiden, wann die Auszahlung der Rente beginnen soll: Frühestens ist dies allerdings meist erst ab der Vollendung des 62. Lebensjahrs möglich. In jedem Fall wird die Rente bis ans Lebensende ausgezahlt. Für den Todesfall können Zusatzvereinbarungen die Hinterbliebenen schützen. Unabhängig davon, ob der Versicherte vor oder nach dem Rentenbeginn verstorben ist.
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