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Wie funktioniert die Risikovoranfrage bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Bei bestimmten Vorerkrankungen, riskanten Berufen oder Hobbys kann es schwierig sein, eine BU-Versicherung zu bekommen. Mit einer Risikovoranfrage kann ein Versicherungsmakler die Chance auf den Versicherungsschutz im Voraus prüfen, ohne dass dadurch Nachteile für den Antragsteller entstehen. Wie die Risikovoranfrage in der Berufsunfähigkeitsversicherung funktioniert und für wen die Vorabprüfung besonders sinnvoll ist, erfahren Sie hier.

So funktioniert die Risikovoranfrage in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine BU-Versicherung abzuschließen ist nicht für jeden leicht. Denn die Versicherer versuchen im Voraus auszuloten, wie hoch das Risiko für den Leistungsfall ist. Dafür müssen die Antragsteller umfangreiche Gesundheitsfragen beantworten und Angaben zu ihrem Beruf wie auch zu risikoreichen Hobbys machen. Wer einer körperlichen Arbeit nachgeht, zahlt deshalb mehr für den Versicherungsschutz als Personen mit einem Job ohne körperliche Tätigkeit. Auch abenteuerliche Sportarten treiben den Beitrag in die Höhe. Und nicht zuletzt sind es Vorerkrankungen, die zu Problemen führen können.

Wann ein erhöhtes Risiko für eine Berufsunfähigkeit besteht, schätzt jeder Versicherer nach eigenem Ermessen ein. So kann es vorkommen, dass Versicherer A einen Antrag aufgrund einer bestimmten Vorerkrankung ablehnt, während dieser Versicherer B annehmen würde.

Bei einer anonymen Risikovoranfrage überprüfen Versicherungsmakler oder -berater, bei welchem Anbieter die Berufsunfähigkeitsversicherung unter den gegebenen Bedingungen (zu den besten Konditionen) angenommen werden würde. Die Besonderheit dabei: Persönliche Angaben wie Name, Adresse oder Geburtsdatum werden geschwärzt. Der Versicherer erhält nur die notwendigen Informationen, etwa zum Gesundheitsstand, die er für eine erste Einschätzung benötigt. Somit liegen dem Unternehmen keine Daten des potenziellen Antragstellers vor.

Bei der anonymen Risikovoranfrage werden alle Gesundheitsfragen beantwortet. Liegen Befunde zu Vorerkrankungen vor, werden diese ebenfalls geschwärzt und dem Versicherer zur Prüfung überlassen. Nach Durchsicht der Unterlagen teilt die Gesellschaft dem Makler oder Berater mit, ob und unter welchen Bedingungen sie den Antrag annehmen würde.

HIS-Wagnisdatei: Das Informationssystem für abgelehnte Anträge

Generell ist es sinnvoll, bei der Suche nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung verschiedene Anbieter zu vergleichen. Wer allerdings unter Vorerkrankungen leidet oder gefährliche Hobbys ausübt, kann dadurch Probleme bekommen. Denn lehnt ein Versicherer den Antrag ab, kann er dies im Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer, kurz HIS-Wagnisdatei hinterlegen. Dabei handelt es sich um eine zentrale Sammelstelle vieler Versicherungsunternehmen, in der Informationen über ihre Kunden vermerkt und ausgetauscht werden.

Das Problem für die Kunden: Wurden sie einmal abgelehnt und erfolgte keine anonyme Risikovoranfrage für die BU-Versicherung, ist die Ablehnung in der HIS-Wagnisdatei hinterlegt. Stellen Sie nun einen Antrag bei einem anderen Anbieter, lehnt dieser die Anfrage mit großer Wahrscheinlichkeit ebenfalls ab. Auch wenn er unter den Bedingungen den Antrag vermutlich angenommen hätte. Denn durch den negativen Eintrag im Hinweis- und Informationssystem weiß er um das erhöhte Risiko für einen Leistungsfall.

Warum ist die anonyme Risikovoranfrage sinnvoll?

Der Vorteil einer anonymen Risikovoranfrage wird unter Berücksichtigung der HIS-Wagnisdatei deutlich: Da der Versicherer keine Informationen über den Antragsteller hat, kann er auch keinen Vermerk im Hinweis- und Informationssystem machen. Dadurch hat eine Ablehnung keinen negativen Einfluss auf die Kunden und sie können bei einem anderen Anbieter einen neuen Antrag stellen.

Generell ist eine Risikovoranfrage bei der Berufsunfähigkeitsversicherung immer sinnvoll, wenn das Risiko für eine Antragsablehnung gegeben ist. Entweder aufgrund von Vorerkrankungen, die ein hohes Risiko darstellen. Oder wegen gefährlichen Hobbys oder Berufen. Sobald die Gefahr besteht, dass der Anbieter den Versicherungsschutz ablehnen könnte, sollte stets zuerst eine anonyme Risikovoranfrage gestellt werden!

Welchen Einfluss haben die Gesundheitsfragen auf die BU-Versicherung?

Gesundheitsfragen sind eine Voraussetzung bei jeder BU-Versicherung. Damit schätzt der Versicherer das Risiko für den Leistungsfall ein. Auch wenn die Gesundheitsprüfungen zum Leidwesen von Personen mit Vorerkrankungen sein können, sind sie für das Versicherungskollektiv wichtig. Denn unkalkulierbare Risiken sind nicht im Interesse aller Versicherten, da diese mit ihren Beiträgen die Leistungen bezahlen.

Die Gesundheitsfragen variieren je nach Anbieter. Zum Standard gehören Angaben zu:

  • Größe und Gewicht
  • Stationäre Behandlungen
  • Ambulante Therapien
  • Psychotherapien
  • Rauchverhalten
  • Drogenkonsum
  • Medikamenteneinnahme

Um keine Angaben zu vergessen, können Antragsteller diese Informationen bei ihrem Hausarzt oder der Krankenversicherung erfragen. Entscheidend ist, dass alle Fragen mit „Ja“ beantwortet werden müssen, weswegen sich die Versicherten in ärztlicher Behandlung befanden bzw. Leiden, die von einem Arzt oder Therapeuten vermerkt wurden.

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Was passiert bei Falschangaben?

Ob absichtlich oder ungewollt, Falschangaben können im Leistungsfall zu erheblichen Problemen führen. Wenn der Versicherer bspw. nach Erkrankungen des Bewegungsapparats fragt und der Antragsteller verneint die Frage trotz diagnostizierter Arthrose, verstößt dieser gegen das Versicherungsvertragsgesetz. Dies hat zur Folge, dass der Versicherer im Leistungsfall die Rente kürzen oder sogar verweigern darf. Schlimmstenfalls besteht also kein Versicherungsschutz. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Gesundheitsfragen immer wahrheitsgemäß zu beantworten.

Führen alle Vorerkrankungen zur Ablehnung?

Nein, nicht alle Vorerkrankungen führen zu einer Ablehnung. Es gibt Krankheiten, die haben keinerlei Einfluss auf den Versicherungsschutz. Möglich ist auch, dass der Versicherer aufgrund des höheren Leistungsrisikos einen Risikozuschlag verlangt. Oder einen Leistungsausschluss vereinbart. Das würde bedeuten, dass die Versicherten keinen Leistungsanspruch haben, wenn sie aufgrund der Vorerkrankung oder damit zusammenhängend berufsunfähig werden. Bei allen anderen Ursachen aber schon. Ein Beispiel:

Ein Antragsteller leidet an Asthma. Der Versicherer schließt die Vorerkrankung vom Versicherungsschutz aus. Nach einigen Jahren wird der Versicherungsnehmer aufgrund eines Unfalls mit daraus resultierender Invalidität berufsunfähig. Er erhält die BU-Rente, da kein Zusammenhang mit dem Asthma besteht.

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Versicherer Vorerkrankungen generell unterschiedlich bewerten. So kann ein Anbieter Antragsteller mit bspw. Asthma ablehnen, während ein anderer Versicherer lediglich einen Risikozuschlag verlangt. Dies macht die Notwendigkeit einer Risikovoranfrage bei der Berufsunfähigkeitsversicherung deutlich. Denn mit der Vorabprüfung lässt sich ohne Nachteile für den Kunden herausfinden, welche Gesellschaft die besten Konditionen bietet.

Fazit: Anonyme Risikovoranfrage in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist bei Vorerkrankungen unerlässlich

Die Vorteile der anonymen Risikovoranfrage zeigen, weshalb dieser Schritt bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung unerlässlich ist. Vor allem, wenn die Antragsteller an Vorerkrankungen leiden, einen risikoreichen Beruf ausüben oder gefährlichen Hobbys nachgehen. Durch die anonymisierte Vorabprüfung minimieren sie nicht nur das Risiko, in der HIS-Wagnisdatei vermerkt zu werden und keinen Versicherungsschutz mehr zu erhalten. Sie können auch prüfen, welcher Versicherer die besten Konditionen bietet.

Unsere Experten sind Ihnen gerne behilflich. Gemeinsam stellen wir bei Bedarf eine anonyme Risikovoranfrage und finden heraus, welche Berufsunfähigkeitsversicherung den optimalen Schutz für Ihren individuellen Bedarf bietet.

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