Erfahrungen & Bewertungen zu exorior GmbH Makler Skip to main content

Die Rürup-Rente (Basisrente) ist eine Form der staatlich geförderten Altersvorsorge, die sich in erster Linie an Selbstständige und Gutverdiener richtet. Denn sie können die Beiträge zu ihrer Altersabsicherung steuerlich geltend machen. Doch stellt sich die Frage, was passiert mit der Rürup-Rente im Todesfall? Können die Ansprüche vererbt oder das Kapital an Hinterbliebene ausbezahlt werden? Und eignet sich diese Altersvorsorge, um die Familie für den Ernstfall finanziell abzusichern?

Als unabhängiger Versicherungsmakler gehen wir genau diesen Fragen zur Rürup-Rente auf den Grund.

Ist die Rürup-Rente im Todesfall vererbbar?

Die Leistungen der Rürup-Rente sind grundsätzlich nicht vererbbar. Die Basisrente ist auch nicht beleihbar, übertragbar, kapitalisierbar oder veräußerbar. Diese Form der Altersvorsorge genießt einen besonderen Schutz, der pfändungs- und insolvenzsicher ist. Die Auszahlung der Rürup-Rente erfolgt lediglich in Form einer lebenslangen Leibrente für den Versicherungsnehmer.

 

Dementsprechend haben Hinterbliebene keinen Anspruch auf die Leistung bei Ableben des Versicherten. Was passiert also mit der Rürup-Rente im Todesfall? Das einbezahlte Kapital kommt, wenn der Versicherte vorzeitig verstirbt, dem Kollektiv zugute.

Dennoch können Familienangehörige und Hinterbliebene mit einer Rürup-Rente abgesichert werden. In diesem Fall ist jedoch der Einschluss eines speziellen Zusatzbausteins notwendig.

Hinterbliebene mit einer Rürup-Rente absichern

Die Rürup-Rente ist in erster Linie eine Form der Altersvorsorge, die für den Versicherten selbst gedacht ist. Ein Hinterbliebenenschutz ist nicht obligatorisch in den Verträgen der Basisrente enthalten und muss explizit eingeschlossen werden. Die zusätzliche Absicherung kostet in jedem Fall Gebühren. In welcher Höhe ist von der Form der Hinterbliebenenabsicherung und der Rentenhöhe abhängig.

Beitragsrückgewähr (für die Ansparphase)

Vereinbaren die Versicherten eine Beitragsrückgewähr, erhalten die Hinterbliebenen bei Tod des Versicherten die bereits eingezahlten Beiträge und mögliche Überschussbeteiligungen ausbezahlt. Allerdings nur dann, wenn der Todesfall vor Rentenbezug eintritt. Kritisch ist bei diesem Baustein der Rürup-Rente, dass die Leistung nicht kalkulierbar ist. Verstirbt der Versicherungsnehmer in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss, hat er erst wenige Beiträge entrichtet und die Angehörigen beziehen nur ein geringes Kapital.

Rentengarantiezeit (bei Rentenbezug)

Wird bei der Rürup-Rente eine Rentengarantiezeit vereinbart, erhalten die Hinterbliebenen die Rente weiter ausbezahlt, wenn der Versicherte verstirbt. Und zwar so lange, wie die Rentengarantiezeit andauert. Diese kann auf fünf, zehn oder auch 15 Jahre abgeschlossen werden.

Wurde eine zehnjährige Garantiezeit vereinbart und verstirbt der Versicherte nach acht Jahren, wird die Rentenleistung für weitere zwei Jahre an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Sollte der Versicherte jedoch nach Ablauf der Rentengarantiezeit versterben, wird keine Leistung an die Angehörigen erbracht.

Hinterbliebenenrente (für die Ansparphase und bei Rentenbezug)

Mit der Hinterbliebenenrente erhalten die Angehörigen eine Rente ausbezahlt. Deren Höhe lässt sich allerdings nicht exakt festlegen. Sie ist abhängig von dem im Vertrag angesparten Kapital.

 

Verstirbt der Versicherte während der Ansparphase, wird die Hinterbliebenenrente auf Basis des bereits vorhandenen Vertragsvermögens erbracht. Partner erhalten die Rente lebenslang. Kinder, solange sie kindergeldberechtigt sind – maximal bis zum 25. Lebensjahr.

 

Verstirbt der Versicherungsnehmer während des Rentenbezugs, wird ein festgelegter Teil des Vertragsguthabens in eine Hinterbliebenenrente umgewandelt. Auch in diesem Fall können sowohl der Partner wie die Kinder eine Rentenleistung erhalten.

Sie haben Fragen zur Rürup-Rente?

Unsere kompetenten Ansprechpartner stehen Ihnen bei Ihren Anliegen jederzeit zur Verfügung. Gerne analysieren wir, inwiefern eine Rürup-Rente zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passt.

Alternative zur Rürup-Rente als Hinterbliebenenabsicherung: Die Risikolebensversicherung

Die Rürup-Rente ist kaum sinnvoll, um Hinterbliebene für den Todesfall finanziell abzusichern. Die Versicherungsnehmer können lediglich Zusatzleistungen wie die Beitragsrückgewähr vereinbaren, um dafür zu sorgen, dass das Kapital im Todesfall an die Familie zurückfließt. Diese Zusatzleistungen fordern aber einen Mehrbetrag und sind meist nicht ausreichend in ihrer Leistungshöhe.

 

Sinnvoller ist daher, eine Risikolebensversicherung für die finanzielle Absicherung von Hinterbliebenen abzuschließen. Diese zahlt ein im Voraus festgelegtes Kapital, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt. Dabei können sowohl die Leistung wie auch die Vertragslaufzeit bedarfsgerecht festgelegt werden. Und eine gute Risikolebensversicherung zur Absicherung der Familie ist bereits für wenige Euro im Monat erhältlich.

 

Als unabhängiger Versicherungsmakler im Raum Jena, Köln, Magdeburg und Erfurt beraten wir Sie gerne und beantworten alle Ihre Fragen rund um die Rürup-Rente und zur Hinterbliebenenabsicherung. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit Ihren Versicherungsexperten und lassen Sie sich beraten.

Unsere Standorte

Wir beraten unsere Kunden deutschlandweit.

Ob persönlich, telefonisch oder per E- Mail, an unseren bundesweiten Standorten geben wir Ihnen gerne Beratung. Finden Sie hier, den für Sie passenden Standort.

exorior jena

Jena

AM PLANETARIUM 13 | 07743 JENA

exorior erfurt

Erfurt

PACHELBELSTRASSE 18 | 99096 ERFURT

exorior magdeburg

Magdeburg

WINCKELMANNSTRASSE 13 | 39108 MAGDEBURG

exorior köln

Köln

GRAFENMÜHLENWEG 112 | 51069 KÖLN

exorior map grau
exorior GmbH Makler Köln
exorior GmbH Makler Jena
exorior GmbH Makler Magdeburg
exorior GmbH Makler Erfurt
Jetzt kontaktieren